Standaufsicht-Verhaltensregeln

Die verantwortliche Aufsichtsperson hat das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen.

Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

Die Schützen haben die Anordnungen der Aufsichtsperson zu befolgen. Schützen ohne Berechtigung (Anfänger ohne WBK) bekommen keinen Zugang zu Vereinswaffen. Die Standaufsicht händigt die Vereinswaffen nur zum Schiessen aus und verschließt die Waffen nach dem Training wieder. Schießanfänger dürfen nur am Schießbetrieb teilnehmen, wenn sie von einem aktiven Schützen betreut werden.

Waffen dürfen nur nach Aufforderung ausgepackt werden. Es darf nur mit im Schießstand zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden.

Die Standaufsicht hat sich grundsätzlich von allen Schützen, auch von denen der SG Hauingen 1909 e.V., die WBK, sofern eine Person persönlich nicht bekannt ist, auch den Ausweis, zeigen zu lassen und bei Gastschützen das erhöhte Standgeld zu kassieren.

Beim Scheibenwechsel ist darauf achten, dass alle Waffen mit Laufrichtung zur Scheibe abgelegt, Verschlüsse offen, Magazine entfernt oder bei Revolvern Trommeln ausgeklappt sind.

Disziplin während dem Schießen! Gäste und Zuschauer bleiben hinter der Absperrung und lenken die Schützen nicht ab.

Waffen dürfen erst weggeräumt werden, wenn die Standaufsicht den entladenen Zustand festgestellt hat und die Aufforderung dazu gibt.

Die Standaufsicht hat darauf zu achten, dass Standgeld, Scheiben und Munition (Munitionsverkauf im Munitionsbuch eintragen) bezahlt werden. Schützen ohne WBK müssen die übrig gebliebene Munition auf dem Stand lagern.

Nach dem Schießen Stand sauber verlassen, Stahlschränke und alle Türen verschließen, Hauptschalter ausschalten.

Stand: August 2009

Bei Verhinderung hat die eingeteilte Standaufsicht unbedingt für Ersatz zu sorgen!

 

Standaufsicht-Verhaltensregeln

 


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Oberschützenmeister Klaus Schwöble
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